
Wir von der EVAG möchten, dass Sie ans Ziel kommen - sicher, bequem und vor allem pünktlich. Darauf können Sie sich verlassen. Und mit dem neuen Pünktlichkeitsversprechen geben wir Ihnen sogar die Hand darauf. Sollten Sie mit der EVAG trotzdem einmal später als zehn Minuten an Ihrer Zielhaltestelle ankommen, erstatten wir Ihnen das Geld für Ihr Ticket zurück.
Erreichen Sie mit unseren Bussen und Bahnen Ihr Ziel mindestens zehn Minuten zu spät, können Sie die Erstattung Ihres Tickets auf unserer Internetseite www.evag.de oder im KundenCenter beantragen. Nutzen Sie einfach unseren Online-Antrag und tragen Sie Ihre Angaben zur verspäteten Fahrt ein. Die Auszahlung selbst erfolgt nach Vorlage des gültigen Tickets und Ihres Personalausweises in unseren KundenCentern. Bitte beachten Sie, dass die Verspätung innerhalb von drei Arbeitstagen gemeldet werden muss. Ihre Erstattung können Sie dann innerhalb von drei Monaten entgegennehmen (der Erstattungsanspruch entfällt nach drei Monaten). Erstattet wird der Fahrpreis einer Einzelfahrt der Preisstufe A2 in Höhe von 2,40 Euro für Erwachsene und 1,40 Euro für Kinder.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Mitteilungen zu Verspätungen unter zehn Minuten nicht berücksichtigen. Hier liegen die Ursachen leider oft außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten Besonders in den Hauptverkehrszeiten stehen unsere Busse und Bahnen oft gemeinsam mit anderen Verkehrsmitteln im Stau oder werden durch Baustellen behindert.
Die Mobilitätsgarantie gilt, wenn Bus oder Bahn an der Abfahrtshaltestelle mehr als 20 Minuten Verspätung haben. Besteht keine andere Fahrmöglichkeit, können Sie die Mobilitätsgarantie beanspruchen. Steigen Sie auf ein Taxi oder auf einen Fernverkehrszug der Deutschen Bahn um.
Weitere Infos zur Mobilitätsgarantie finden Sie hier!
Sie waren mit unserem Service zufrieden oder haben etwas zu bemängeln? Sowohl für Lob als auch Kritik haben wir ein offenes Ohr. Nutzen Sie einfach unser neues Online-Formular. Ohne viel zu schreiben, können Sie uns so mit einigen Mausklicks mitteilen, wo wir bereits gut sind und was wir zukünftig besser machen können.
| Erstattungsbetrag für Erwachsene |
EinzelTicket Erwachsene |
|
Erstattungsbetrag für Kinder |
EinzelTicket Kind |
| Erstattungsbetrag für SchokoTicket Selbstbezahler |
EinzelTicket Kind (Erstattungsbetrag für |
| Erstattung für Nutzer von | Tickets nach VRR-Verbundtarif (außer KombiTickets, Anspruchsberechtigte für SchokoTickets und SozialTickets) |
| Erstattungsgrenze monatlich abweichend |
max. Gesamtwert Ticket bzw. analoge Ticketart BärenTicket: FirmenTicket: SemesterTicket: Schwerbehinderte: SchokoTicket Selbstzahler: |
| Auszahlung | gegen Vorlage des genutzten VRR-Tickets nur an volljährige Personen (bzw. Erziehungsberechtigte) |
| Auszahlung | innerhalb von drei Monaten |
| Keine Auszahlung bei | Verspätungen aufgrund von Streik oder höherer Gewalt |

10 Minuten Verspätung?
Sie müssen die Verspätung innerhalb von drei Werktagen (Mo bis Sa) melden. Über das Internet oder direkt im KundenCenter.
Ticket, Personalausweis und Fallnummer
Bringen Sie die o.g. Unterlagen mit. Für das Abholen Ihrer Erstattung im KundenCenter haben Sie drei Monate Zeit.
Das Pünktlichkeitsversprechen gilt für folgende Bus- und Straßenbahnlinien.
Und so bekommen Sie Ihr Ticket erstattet!
Die Rückerstattung können Sie im Internet beantragen. Füllen Sie einfach den Online-Antrag aus.
Bitte beachten Sie:
Für die Bearbeitung benötigen wir genaue Informationen zur Fahrt