Mobilitätsgarantie

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Die Mobilitätsgarantie gilt, wenn Bus oder Bahn an der Abfahrtshaltestelle mehr als 20 Minuten Verspätung haben.

Steigen Sie auf ein Taxi oder auf einen Fernverkehrszug der Deutschen Bahn um

Ist ein Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) mehr als 20 Minuten verspätet und besteht keine andere Fahrmöglichkeit, können Sie die Mobilitätsgarantie beanspruchen. Steigen Sie auf ein Taxi oder auf einen Fernverkehrszug der Deutschen Bahn um. Mit ihrer Taxiquittung oder Ihrem Zugticket wenden Sie sich an jedes Verkehrsunternehmen des VRR. Ihr Antrag wird dort aufgenommen und an das verantwortliche Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Sie erhalten das Geld per Überweisung auf Ihr Konto. Mit einem Ticket2000- beziehungsweise BärenTicket bekommen Sie für Taxi- beziehungsweise IC-/EC- oder ICE-Kosten maximal 30 Euro. Mit allen anderen VRR-Tickets werden bis zu 20 Euro nachgewiesener Kosten erstattet. Die Mobilitätsgarantie gilt nicht, wenn Verspätungen durch höhere Gewalt (Unwetter, Naturgewalten, Bombendrohungen) oder Streik verursacht werden.