
18.10.2011
Auf Grund der Kurzfristigkeit der Ratsbeschlüsse, arbeiten Essener Verkehrs-AG und die zuständigen Behörden zur Zeit mit Hochdruck an der Einführung des Sozialtickets.
Wichtig: Die Empfänger bekommen ihre Berechtigtenausweise für das SozialTicket nicht bei der EVAG, sondern bei der zuständigen Behörde in Essen, bei der sie die Leistung beziehen.
Sobald Empfänger über den Berechtigtenausweis verfügen, erhalten sie das SozialTicket im Wert von 29.90 Euro entweder im EVAG KundenCenter, oder an allen EVAG Ticket-Automaten sowie bei den EVAG Vertriebspartnern. Die Wertmarke, gilt zusammen mit dem Berechtigtenausweis und einem Lichtbildausweis als Fahrberechtigung in der Preisstufe A.
Weiterführende Infos gibt es direkt bei diesen verlinkten Ämtern und Institutionen:
EVAG Abokunden, die über einen Berechtigtenausweis verfügen erhalten im EVAG KundenCenter das SozialTicket als Chipkarte (eTicket). Der monatliche Betrag von 29,90 Euro wird wie gewohnt vom Konto abgebucht. Für die Fahrtberechtigung in der Preisstufe A ist es notwendig, sowohl die Chipkarte, als auch den Berechtigtenausweis und den eigenen Lichtbildausweis mit zuführen. Die Wertmarke, die zusammen mit dem Berechtigtenausweis und einem Lichtbildausweis als Fahrberechtigung in der Preisstufe A gilt, bekommen die Fahrgäste für 29,90 Euro in allen KundenCentern der EVAG, an allen Automaten und bei allen Vertriebstellen.